Die Verteidigung beginnt im besten Fall vor der ersten Einvernahme als Beschuldigter bei der Polizei. Dadurch kann bereits vorab die Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Ihr Verteidiger übt Ihre Beschuldigtenrechte aus, nimmt Akteneinsicht, stellt Beweisanträge oder erhebt Einspruch wegen Rechtsverletzung, wenn Sie im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in einem subjektiven Recht verletzt sind. Außerdem prüft Ihr Verteidiger Angebote der Staatsanwaltschaft auf Beendigung des Verfahrens durch Diversion. Nach Anklageerhebung und während der Hauptverhandlung übt Ihr Verteidiger das Fragerecht aus und stellt Beweisanträge. Ihr Verteidiger unterstützt Sie umfassend in allen rechtlichen Belangen und mindert den psychischen Druck der auf Ihnen während des Strafverfahrens lastet. Durch die Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers werden Ihre Chancen auf einen Freispruch wesentlich erhöht.
Sollten Sie dennoch verurteilt werden, erhebt Ihr Verteidiger dagegen ein Rechtsmittel. Damit kann das Urteil aufgehoben oder die Strafe reduziert werden. In jedem Fall ist eine Vertretung durch einen Verteidiger im Strafverfahren einer eigenständigen Verteidigung vorzuziehen und gut investiertes Geld.
Beschuldigter im Strafverfahren? Was Sie unbedingt beachten müssen!
Um nicht Gefahr zu laufen, von der Staatsanwaltschaft unschuldig verfolgt zu werden, hat die rasche Beratung mit Ihrem Strafverteidiger oberste Priorität. Wenn möglich, sollten Sie noch vor der ersten Einvernahme durch die Kriminalpolizei die Strategie mit Ihrem Strafverteidiger besprechen.
Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Domenique Schöngrundner
Unverbindlich anfragen
Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Strafverfahren gerne weiter
Beschuldigt, angeklagt, verurteilt? Wie komme ich da wieder heraus?!
Zwar sind in den letzten Jahren die Verurteilungen insgesamt zurückgegangen, allerdings können Strafverfahren seit dem Jahr 2000 auch mit Diversion und ohne förmliche Verurteilung erledigt werden. Außerdem werden mehr Tatverdächtige ermittelt. Das heißt, man ist schneller im Visier der Ermittler. Für Sexualdelikte zum Beispiel ist ein Anstieg der Verurteilungen zu beobachten. Auch Verurteilungen wegen Suchtmitteldelikten sind häufiger geworden. Vor allem aber werden von den Gerichten häufiger Freiheitsstrafen verhängt. Es ist daher zu einer Verschärfung der Strafenpraxis gekommen.
Ermittlungsverfahren
Die ersten Ermittlungshandlungen werden meist durch die Kriminalpolizei durchgeführt. Vor allem in der Einvernahme bei der Kriminalpolizei wird der untertretende Beschuldigte häufig unter Druck gesetzt. Hier empfiehlt es sich noch vor der Beschuldigteneinvernahme einen Strafverteidiger zu beauftragen und ihn zur Einvernahme beizuziehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die größten Fehler im Rahmen der ersten Einvernahme bei der Polizei geschehen, wenn der Beschuldigte bzw. die Beschuldigte nicht durch einen Strafverteidiger vertreten ist. Vor allem Fehler bei der Protokollierung der Aussage führen in der Hauptverhandlung vor Gericht zu großen Nachteilen für Sie als Angeklagten bzw. Angeklagte.
Sollte Ihr Angehöriger oder Angehörige von der Polizei verhaftet und die Untersuchungshaft verhängt worden sein, ist unverzüglich ein Verteidiger zu beauftragen.
Hauptverhandlung
Hat die Staatsanwaltschaft gegen Sie die Anklage (den Strafantrag) eingebracht, sollten Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt als Ihren Strafverteidiger beauftragen. Vor Beginn der Hauptverhandlung sollten Sie und Ihr Verteidiger den gesamten Akteninhalt kennen und eine gemeinsame Strategie ausarbeiten. Dabei bringt Ihnen eine professionelle Unterstützung wesentliche Vorteile! Die Hauptverhandlung führt das Gericht durch. Der Richter oder die Richterin vernimmt nochmals den Angeklagten bzw. die Angeklagte. Außerdem werden sämtliche Zeugen befragt und die weiteren Beweise (zB Sachverständigenbeweis, Urkunden etc.) aufgenommen. In der Hauptverhandlung haben Sie außerdem das Recht, Beweisanträge zu stellen. Der Formalismus, den die Gerichte bei diesen Anträgen für notwendig erachten, ist ein weiterer Grund, weshalb Sie vertreten durch einen Verteidiger zur Hauptverhandlung erscheinen sollten!
Urteil und Rechtsmittel
Das Urteil verkündet das Gericht mündlich. Dagegen kann binnen 3 Tagen ein Rechtsmittel angemeldet werden. Je nach Verfahrensart handelt es sich hierbei um die Nichtigkeitsbeschwerde oder die Berufung, wobei noch einmal zwischen voller Berufung und Strafberufung unterschieden wird. Wiederum abhängig vom Rechtsmittel bzw. dem Gericht in erster Instanz entscheidet der Oberste Gerichtshof, das Oberlandesgericht oder das Landesgericht für Strafsachen. Zwar herrscht Anwaltspflicht nur bei Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen gegen Urteile die ein Schöffen- oder Geschworenensenat gefällt hat, spätestens jetzt sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse einen Strafverteidiger beauftragen!
Wurde gegen Sie ein unbedingte Freiheitsstrafe (Haftstrafe) verhängt, können Sie diese abhängig von deren Dauer unter Umständen durch einen elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) oder das Leisten von gemeinnütziger Arbeit („Schwitzen statt Sitzen“) abwenden. Ein aktives Vorgehen und beantragen ist hier jedoch von Nöten!
Wissenswertes
Sie haben während eines Strafverfahrens grundrechtliche Garantien, deren Prinzipien im Bundesverfassungsgesetz (B-VG) und der EMRK und deren Zusatzprotokolle statuiert sind. Damit soll Ihnen als Beschuldigter oder Beschuldigte das Recht auf ein faires Verfahren ermöglicht werden. Zu diesem Zweck werden Ihnen in der Strafprozessordnung (StPO) Verfahrensrechte eingeräumt. Damit deren Ausübung und Einhaltung bestmöglich garantiert ist, haben Sie das Recht auf einen Strafverteidiger, das Sie unbedingt nutzen sollten!
Wie verteidigt man sich am besten?
Um Ihnen eine optimale Verteidigung zu gewährleisten, ist die Vertretung ab Bekanntwerden des Anfangsverdachts notwendig.
Mag. Domenique Schöngrundner
Wir bieten auf Grund unserer langjährigen Erfahrung
professionelle und zügige Erörterung des gegen Sie erhobenen Vorwurfs,
eine Risikoabwägung und Einschätzung der Erfolgsaussichten,
Wahrung Ihrer Interessen und Rechte im Ermittlungsverfahren, sowie
optimale Verteidigung vor Gericht!
Erstgespräch
Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf
- U-Haft
- Diversion
- Beschuldigtenrechte
- Kontradiktorische Vernehmung