Strafrecht-Anwalt
Sicher haben Sie in den Medien schon von manchem Strafrechtsprozess gehört, bei dem der Angeklagte durch einen Strafrecht-Anwalt verteidigt wurde. Diesen können sich aber nicht nur Prominente leisten, sondern jeder Betroffene kann einen Strafrecht-Anwalt mit seiner Verteidigung beauftragen. In einigen Fällen bestellt das Gericht auch einen Pflichtverteidiger, der für die Interessen des Angeklagten eintritt.
Ein Strafrecht-Anwalt kann sowohl in Ordnungswidrigkeitsverfahren, aber auch bei in allen Strafverfahren, angefangen bei Verkehrsdelikten bis hin zu Vergewaltigung, Diebstählen und Mord die Interessen des Angeklagten, aber auch eines Nebenklägers vertreten. Als Nebenkläger treten beispielsweise Betroffene respektive Opfer der Straftaten auf.
Der Strafrechts-Anwalt wird durch den Angeklagten respektive die Nebenkläger mit unterschriebener Vollmacht ermächtigt, beispielsweise Erklärungen im Namen des Angeklagten abzugeben. Nebenkläger kann er aber beispielsweise auch ohne deren Erscheinen vor Gericht vertreten.
Wird ein Pflichtverteidiger als Rechtsbeistand bestellt, erfolgt dessen Bezahlung in der Regel durch die Staatskasse. Wer selbst einen Verteidiger beauftragt, muss die Kosten eventuell selbst übernehmen, wenn er den Prozess verliert. Wird er freigesprochen, muss er die Kosten für den Rechtsanwalt nicht begleichen. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Hier wird aber die Aussicht auf Erfolg geprüft.
Bei Verkehrsdelikten tritt eventuell auch die eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung ein. Hier stellt der Straf-Anwalt vor seiner weiteren Tätigkeit einen Antrag auf Übernahme der Prozesskosten. Wird dies genehmigt, muss der Angeklagte die Prozesskosten nicht tragen.
Die meisten Bürger kennen zwar viele allgemeine gesetzliche Regelungen, aber es gibt durchaus Ausnahmen, die nur Straf-Anwälten bekannt sind. Diese kennen meist auch die neuesten Urteile, die in ähnlich gelagerten Fällen gesprochen wurden, und können sich bei Bedarf darauf berufen. Deshalb sollte jeder Betroffene einen Straf-Anwalt mit seiner Verteidigung beauftragen.
Als Vertreter der Nebenkläger kann er Erklärungen in deren Auftrag abgeben, aber beispielsweise auch auf Rechtsmittel verzichten. Zugleich kann er selbstverständlich innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen Frist Rechtsmittel gegen Urteile einlegen. Dieses Recht hat natürlich auch der Strafrecht-Anwalt, der einen Angeklagten vertritt, zugleich aber auch der Staatsanwalt.
